Guetesiegel Kinderschutz

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Konzept zum Kinderschutz im Sport
des TC Kleinmachnow

„Damit sich Kinder und Jugendliche in unserer Sportart Tennis wohlfühlen und vor allem bei uns sicher sind"

Der TC Kleinmachnow unterstützt die gesellschaftliche Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellem Missbrauch in jeder Form zu schützen.

Um dies zu erreichen, darf die Thematisierung von Gewalt und vor allem von sexualisierter Gewalt im Sport kein Tabu mehr sein.

Eine zu jeder Zeit offene und transparente Kommunikation innerhalb des Vereins und seiner Mitglieder ist dafür zwingend notwendig.

Der TC Kleinmachnow hat sich zur Aufgabe gemacht, seine Mitglieder zum Thema Kinderschutz im Sport" zu sensibilisieren, zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.

Für diese Aufgabe hat der Vorstand des TC Kleinmachnow eine Ansprechpartnerin benannt:

Kinderschutzbeauftragte des TC Kleinmachnow

Korina Arnts

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Tel.: +49 (0)173 58 68 533

Inhalte und Gliederung des Kinderschutzkonzeptes im Verein

  1. Der TC Kleinmachnow achtet die Würde, die Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen ist geprägt von gegenseitigem Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz von Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.

  2. Ehrenkodex- Alle Trainer und Ehrenamtlichen Übungsleiter*innen des Vereins erkennen den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes an und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift.

  3. Wir fordern für alle Trainer und Übungsleiter*innen ein erweitertes Führungszeugnis ein. Dieses ist alle 3 Jahre zum 1. Quartal wieder neu vorzulegen.

  4. Verfahren zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung siehe Grafik- Verfahren bei Kindeswohlgefährdung. Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bzw. sexuellen Missbrauch wird die Polizei wie auch das zuständige Jugendamt hinzugezogen.

  5. Der Verein verfügt über eine transparente und klare Organisationsstruktur. Kinder, Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten mit einbezogen und informiert.

  6. Der Verein verpflichtet sich zu folgenden Regeln hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu den anvertrauten Kindern / Jugendlichen:

Gemeinsames Duschen, Sauna, etc. mit minderjährigem Sportler*innen ist nicht erlaubt.

Das Betreten der Umkleiden erfolgt nach geregelter Absprache. Bei mehrtägigen Fahrten wird darauf geachtet, dass Betreuer*innen nicht mit den Kindern und Jugendlichen in einem Raum übernachten.

Die Durchführung von Freizeitaktivitäten, Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingslagern erfolgt transparent und es werden umfassende Informationen an alle Beteiligten gegeben.

Die Aufsichtsführung ist durch den Verein klar geregelt.

Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche untereinander.

  1. Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös. Notwendige Maßnahmen werden konsequent umgesetzt nach unseren Richtlinien. Umgang bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung / sexueller Missbrauch.

  2. Die Kinderschutzbeauftragte nimmt regelmäßig an Weiterbildungen und Fachseminaren teil.