Sehr geehrte Sportfreunde,
aufgrund der neuen Pandemiesituation tritt folgende Regel zum Spielbetrieb in Kraft.
Nach Anfrage beim Landkreis Potsdam Mittelmark/Gesundheitsamt wurde uns mitgeteilt, dass das Betreiben der Individualsportart Tennis auch weiterhin möglich ist. Es ist allerdings nur als Einzel (zwei Personen oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts) zulässig. Auf § 12 der Verordnung vom 30.10.20 wird verwiesen.
Es ist nunmehr gewährleistet, dass die Plätze bis zur wetterbedingten Schließung genutzt werden dürfen.
Der Vorstand.